Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR
In diesem Förderprogramm sind sowohl Zuschüsse als auch zinsverbilligte Darlehen möglich. Im Förderschwerpunkt "Arbeiten" geht es um die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (max. 100 Beschäftigte) vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb. Die Förderhöhe beträgt 10 % oder 15 %.
Förderprogramm Spitze auf dem Land für Technologieführer
Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert mit dem Programm Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg unter dem Stichwort "Innovation und Energiewende" innovative Unternehmen, und zwar Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen (max. 50 Beschäftigte) 20 %, für mittlere Unternehmen (max. 100 Beschäftigte) 10 %. Die Förderhöchstsumme beträgt höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben.
Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:
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Gewerbedarlehen der L-Bank
Gewerbedarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Förderdatenbank
Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, des Länder und der EU
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Wirtschaftsbeauftragte Alb-Donau-Kreises
Roswitha Edenhofer
Telefon: 0731 185-1300
E-Mail: Roswitha.Edenhofer@alb-donau-kreis.de
Regierungspräsidium Tübingen
Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de