1. Die Idee
1.1. Rahmenbedingungen klären
- Anzahl der Mitarbeiter
- Maschinen und Produktionsstoffe
- Flächenbedarf
1.2. Unterlagen zusammenstellen
- Genehmigungen und Gutachten von vorausgehenden Bauabschnitten
- Vorhandene Pläne (z.B. Lageplan, Baugesuchspläne, Werkpläne)
1.3. Erste Skizzen
- Stichwortartige Beschreibung des Vorhabens
2. Der Architekt
2.1. Erste Planvarianten
2.2. Grobe Kostenschätzung nach Kubatur
3. Die Standortkommune
3.1. Frühzeitig informieren
- Projektvorstellung
- Grundsätzliche Klärung des Planungsrechts
- Klärung der Verfügbarkeit der Baufläche
- "Runder Tisch" wird durch Architekt/Bauherrn angeregt
4. Der „Runde Tisch“ bei der Genehmigungsbehörde / Scoping Termin
4.1. Teilnehmer
- Bauherrschaft
- Architekt
- Fachingenieure (Grünplanung, Fachplaner Emissionen, Statiker)
- Standortkommune:
- Amt für Kreisentwicklung
- Baurechtsamt
- Sonstige Fachämter
4.2. Klärung
- Zuständigkeiten
- Genehmigungserfordernisse:
- Baugenehmigungsverfahren oder
- Immisionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und/oder
- Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
- Sind zusätzliche Gutachten erfoderlich? (Brandschutz, Immissionsschutz, Naturschutz u.v.m.)
5. Die Planungsphase
5.1. Architekt koordiniert Fachplanungen
- Brandschutz
- Statik
- Emissionsprognose (Lärm, Abgase, Abwasser)
- Lageplan
- Terminüberwachung
- Kostenkontrolle
5.2. Schriftlicher Teil des Antrags durch Architekt und Bauherr
6. Die Genehmigungsphase
6.1. Antrag mit vollständigen Unterlagen an Standortkommune
6.2. Standortkommune gibt Unterlagen an zuständige Baurechtsbehörde innerhalb 5 Arbeitstagen weiter.
- Wichtig: Antrag muss vollständig sein
- Vorlage von Planfassungen in ausreichender Anzahl
7. Bearbeitung bei der Stadt/Gemeinde
7.1. Angrenzerbenachrichtigung durchführen
7.2. Gemeinderat/Technischer Ausschuss entscheidet über das gemeindliche
- Einvernehmen und ggf. zu Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
- oder bei einem Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich.
8. Die Baurechtsbehörde (Landratsamt)
- prüft die Vollständigkeit der Planunterlagen und des Antrages,
- prüft die Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
- führt die Fachbeteiligungen durch,
- koordiniert mögliche Planänderungen,
- entscheidet über Einwendungen der Angrenzer und Betroffenen,
- erteilt die Baugenehmigung.
9. Die Baufreigabe („Roter Punkt“)
9.1. erteilt die Baurechtsbehörde
- nach Vorlage der Prüfstatik
- nach Benennung eines Bauleiters
- nach Freigabe des erschlossenen Grundstücks durch die Stadt/Gemeinde
- nach Erledigung sonstiger Bedingungen (z. B. Baulastübernahme).
10. Die Gebrauchsabnahme/Schlussabnahme
- wird durch die Baurechtsbehörde nach Abschluss der Baumaßnahme durchgeführt.