Dr.-Rudolf-Eberle-Preis

29.02.2016

Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden.

Seit 1985 wird der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg alljährlich an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Mit der Auszeichnung sollen herausragende Bemühungen mittelständischer Unternehmen um Entwicklung und Anwendung neuer Technologien eine öffentliche Anerkennung finden.


Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500 Beschäftigten einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro erzielen.


Über die Vergabe des Innovationspreises und des MBG Sonderpreises entscheidet ein Preiskomitee. Es bewertet die Wettbewerbsbeiträge nach drei Kriterien: dem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.


Auch im Jahr 2016 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.


www.innovationspreis-bw.de