Neue ESF-Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

17.02.2016

Das Bundesprogramm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen.

Das neue ESF-Bundesprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:
• junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig von dem Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)


Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für KMU entsprechen. Die Beratung für Jung- und Bestandsunternehmen kann Themen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Aspekten der Unternehmensführung abdecken.


Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich weitere Beratungsleistungen u. a. zur betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und –sicherung sowie zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf über das Programm gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können z. B. von einer Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit profitieren.


Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.


Die maximale Förderhöhe (zwischen 1.500 bis 3.200 Euro) und die Fördersätze (zwischen 50 bis 90 %) unterscheiden sich je nach Unternehmensart und Standort des Unternehmens.


http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html