Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

09.07.2021

Das ELR ist ein Förderprogramm zur strukturellen Verbesserung von Städten und Gemeinden insbesondere im Ländlichen Raum Baden-Württembergs.


Die Ausschreibung für das Jahresprogramm ELR 2022 wurde am 2. Juli 2021 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht.

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In den vier Förderschwerpunkten



  • Innenentwicklung/Wohnen

  • Grundversorgung

  • Arbeiten

  • Gemeinschaftseinrichtungen


können 2022 sowohl kommunale, als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Im Programmjahr 2022 werden die Fördermittel insbesondere für die Schwerpunkte „Grundversorgung“ und „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt.


Wie in den Vorjahren sollen etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt werden. Der sogenannte CO2-Speicherzuschlag spielt weiterhin eine Rolle.


Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.


Die Anträge sind bis zum 30. September 2021 vorzulegen.


Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:


Informationen zur Antragsstellung im ELR-Programm - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)