Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“

20.08.2020

Allgemeine Informationen & Förderschwerpunkte

Mit der Ausschreibung der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage sind die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.


Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“ möchte die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu erhalten und weiter auszubauen.


Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten.

Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden
Folgende Unternehmensinvestitionen können über diese Förderung unterstützt werden: Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder optimierter Prozesse, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Produkte dienen.

Ausschreibung Spitze auf dem Land vom 28.07.2020

Alles weitere finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Tübingen oder unter folgendem Link:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/