Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Unterjährige Programmentscheidung 2020 mit Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung

23.03.2020

Im Zuge  der unterjährigen Programmentscheidung wurde im ELR erstmalig die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung am 28. Februar 2020 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.  Es sind sowohl investive Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen als auch örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sog. „Barrierefreiheitschecks“ förderfähig. 

Mit der Sonderlinie Dorfgasthäuser/ Grundversorgung stärkt die Landesregierung das intensive Bemühen um den Erhalt von Dorfgasthäusern und einer breiten Grundversorgung im Ländlichen Raum. Neben Projekten aus dem Bereich der Sonderlinie soll die unterjährige Programmentscheidung auch für besonders dringliche, strukturell bedeutsame Maßnahmen aus anderen Förderbereichen eingesetzt werden.

Antragsfrist für die Gemeinden ist der 30. April 2020. Die Anträge sind in 2-facher Ausfertigung direkt beim Regierungspräsidiumund in 1-facher Ausfertigung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis einzureichen.