Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

09.01.2020

Erstmals gibt es in diesem Bereich ein Förderprogramm, das auch nichttechnische Lösungen abdeckt. Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) fördert das BMWI in der ersten Ausschreibungsrunde digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Dazu gehören unter anderem innovative APPs für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, Software und Plattformen für neue Formen und der Interaktion und Vernetzungen.

Erste Änderung der Bekanntmachung zur IGP-Richtlinie im Rahmen der Ausschreibungsrunde 1 für digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen vom 18.12.2019


Die grundlegenden Regelungen sind in der Förderrichtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ vom 14. Juni 2019 (Bundesanzeiger AT 27.06.2019 B1) festgelegt. Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Förderkonditionen, Verfahren sowie Rechtsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften werden dort geregelt und auf den zugehörigen Webseiten (www.bmwi.de/igp) erläutert.
Zur Richtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ vom 14. Juni 2019 (Bundesanzeiger AT 27.06.2019 B1) erfolgen folgende Spezifizierungen:


Zu Nummer 4.4:
In der ersten Ausschreibungsrunde werden digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien dieser Richtlinie genügen und zudem
•auf Neuerungen im digitalen bzw. datengetriebenen Bereich zielen oder digitale bzw. datengetriebene Neuerungen für Innovationen nutzen und
•dank Informationstechnologie und/oder neuen Konzepten oder Verfahren zur Datennutzung erhebliche Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem innovative Apps für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung, umfassende marktorientierte Konzepte mit starkem Digitalisierungsbezug sowie neue Geschäftsmodelle und marktorientierte Lösungen, die neue Möglichkeiten der Digitalisierung bzw. Datenverarbeitung nutzen.


Zu Nummer 6.2:
Die Ausschreibung zu digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen startet am 18. Dezember 2019. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 28. Februar 2020 um 12 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.
Einreicher besonders erfolgsversprechender Teilnahmeanträge werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Die Entscheidung darüber, wer zum Vollantragsverfahren zugelassen wird, erfolgt in einem Zeitraum von etwa fünf Wochen nach dem Ende der Ausschlussfrist für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Entsprechende Vollanträge sind dann innerhalb von etwa fünf Wochen einzureichen. Zur Vollantragstellung ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen. Der Vollantrag sollte in easy-Online elektronisch signiert werden. Andernfalls muss ergänzend zur elektronischen Einreichung in easy-Online der Vollantrag bis spätestens 14 Tage nach elektronischer Einreichung auch in Papierform rechtsverbindlich unterschrieben beim Projektträger vorliegen.
Vollantragssteller für die Projektformen B und C können zu Pitches im Zeitraum von Anfang Juni bis Mitte Juli 2020 eingeladen werden. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Ortes des Pitches erfolgt durch das BMW i.

Mitmachen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-mitmachen.html

IGP-Richtlinie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-downloads.html