Infoblatt zur Förderung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten

19.12.2019

Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (08/2019)


Hintergrund
Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 18. Oktober 2017 (Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen in Flotten nach Abschnitt 2 Ziffer 1).


Ziel
Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind (= Vorstufe Markthochlauf). Es stehen insgesamt bis zu 5 Mio. Euro für die Projektförderung zur Verfügung.


Förderbedingungen
Gefördert werden Brennstoffzellen-Fahrzeuge, die als PKW in Fahrzeugflotten eingesetzt werden. Es sind mindestens drei Neufahrzeuge pro Antrag zu beschaffen. Um die Mindestanzahl zu erreichen, kann die Anschaffung über einen regionalen Beschaffungsverbund erfolgen. Die Förderquote beträgt bis zu 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten bzw. Investitionsmehrausgaben, zusätzlicher Bonus von bis zu 20 Prozent für KMU möglich.

Überblick



  • Beschaffung von Neufahrzeugen

  • Kein Leasing zulässig

  • Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich

  • Drei Fahrzeuge pro Antrag sind zu beschaffen -> Bildung eines regionalen Beschaffungsverbundes möglich (= Verbundantrag)

  • Anschaffung muss im Bewilligungszeitraum (2 Jahre) erfolgen -> nur Ausgaben innerhalb des BZ sind zuwendungsfähig

  • Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid genannt
    Fahrzeuge müssen mind. 2 Jahre ab Erwerb im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben

  • Öffentliche Auftraggeber unterliegen den Regularien des Vergaberechts -> gilt auch für Lieferungen und Leistungen, die über eine Zuwendung gefördert werden

  • Leasinggesellschaften müssen die zu erwartende reduzierte Leasingrate durch die erhaltene Förderung darstellen


Weiteres Vorgehen
Die Koordinierung erfolgt durch das WBZU, Ihre Ansprechpartnerin ist Manja Salmann.


Wir bitten um Rückmeldung bis Freitag, 10. Januar 2020, ob Sie sich am Förderaufruf beteiligen möchten.
Bis Freitag, 17. Januar 2020 benötigen wir Ihre finale Entscheidung bzw. Zusage.


Wir unterstützen Sie rund um die Antragstellung (Vorhabenbeschreibung, Formulare etc.) und bei der Suche nach Verbundpartnern, falls notwendig.


Koordinierung und Kontakt:
Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien (WBZU) der Handwerkskammer Ulm
Manja Salmann
Helmholtzstraße 6
89081 Ulm
Tel.: 0731 17589-23
E-Mail: m.salmann@hwk-ulm.de
www.wbzu.de