Innovationspreis des Landes BW

03.04.2018

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau schreibt auch 2018 den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus.

Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen: bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen, bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.


Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 € sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 € aus. Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. € und max. 500 Beschäftigten.


Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter sind als 10 Jahre und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. € erzielen.


Bewerbungen ausschließlich online unter
www.bewerbung.innovationspreis-bw.de  
Bewerbungsschluss Donnerstag, 31. Mai 2018


Die Preise und Anerkennungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen.


Auskunft zum Innovationspreis erteilt Ihnen beim Regierungspräsidium Stuttgart:
Herr Baumgärtner
Tel.: 0711 123-2602
E-Mail: info@patente-stuttgart.de 
Internet: www.innovationspreis.de