Sonderprogramm „Spitze auf dem Land“

09.08.2017

Das Sonderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen.

Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. Der Fördersatz beträgt für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Gemeinde zusammen mit dem Unternehmen bis zum 30. September 2017 beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt bei Hanns Ulrich Zander telefonisch unter 0731 185-1300.


https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndlicher_Raum/Ausschreibung_Spitze_auf_dem_Land_10022015.pdf