EU-Fördertipp

01.07.2015

ESF-Bundesprogramm im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – Aktuelle Einreichfrist bis zum 31. Juli 2015.

„Europa 2020“ ist die übergeordnete Strategie der Europäischen Union, die Einfluss auf den Großteil der Arbeitsfelder der EU nimmt und in allen EU-Förderbereichen verankert ist. Der Fokus der Strategie liegt u. a. auf den Themen Nachhaltigkeit, Klima und Energie. Entsprechend finden diese Themen in der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 auch Berücksichtigung im Europäischen Sozialfonds (ESF). So ist Ende Mai 2015 das erste ESF-Bundesprogramm mit speziellem Fokus auf Umwelt- und Klimaschutz gestartet.


Unser Tipp: Für das ESF-Bundesprogramm „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern. Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE)“ stehen bis 2020 insgesamt 35 Mio. Euro ESF- und Bundesmittel zur Verfügung. Die Verantwortung für die Umsetzung des Programms liegt bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Das ESF-Bundesprogramm umfasst zwei Handlungsfelder. Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu vier Jahre. Das Fördervolumen beläuft sich auf minimal 250.000 Euro, beziehungsweise maximal zwei Mio. Euro pro Projekt. Das erste Handlungsfeld „Gewerkeübergreifende Qualifizierung für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen“ umfasst die Entwicklung und Erprobung neuer praxisorientierter Module und soll im Schwerpunkt Auszubildende, aber auch Gesellen und Meister erreichen. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen denjenigen Gewerken, die Gebäude energiesparend bauen und sanieren, verstärkt werden.


Das zweite Handlungsfeld „Jeder Job ist grün – Zugänge und Handlungsmöglichkeiten“ soll mit der Förderung von öffentlichkeitswirksamen Angeboten (z. B. Workcamps oder Roadshows) zu einer breiteren Informationsvermittlung zu klima- und ressourcenschonenden Berufen und Produktionsweisen beitragen.


Aktuell ist die erste Förderrunde offen. Es können noch bis zum 31. Juli 2015 Projektvorschläge in einem einstufigen Antragsverfahren eingereicht werden. Im Jahr 2018 ist eine zweite Förderrunde vorgesehen. Weiterführende Informationen zum Programm und zur Förderrichtlinie finden Sie auf der zentralen ESF-Webseite des Bundes.